Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Version 1.3 vom 1. Januar 2022)

1. Geltung
Sofern kein Vertrag zwischen dem Kunden und ELLONA abgeschlossen wurde oder keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, unterliegt jeder Verkauf durch ELLONA diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig von Klauseln in den Unterlagen des Kunden, insbesondere den allgemeinen Einkaufsbedingungen. Jede abweichende Einkaufsbedingung des Kunden auf der Bestellung, die diesen Bedingungen widerspricht, gilt als null und nichtig.

2. Angebote und Preise
Die von ELLONA gelieferten Produkte oder Dienstleistungen werden zum zum Zeitpunkt der Bestellung bei ELLONA geltenden Preis angeboten.
Die in einem Angebot von ELLONA an den Kunden angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Sie beinhalten die Lieferung der Produkte „Ex Works“ ab dem Firmensitz von ELLONA in der Standardverpackung.
Auf Wunsch des Kunden können die von ELLONA gelieferten Produkte an einen anderen vom Kunden auf der Bestellung angegebenen Lieferort geliefert werden. In diesem Fall werden Transportkosten zum angegebenen Lieferort zusätzlich zum Standard-Lieferpreis berechnet.
Die Preise sind fest und unveränderlich, sofern die Bestellung ELLONA innerhalb der auf dem Preisangebot angegebenen Gültigkeitsfrist erreicht. Wird keine Gültigkeitsfrist angegeben, beträgt diese 30 Tage ab Bestelldatum.
Preisangebote gelten nur für den angegebenen Kunden. Die Informationen sind nicht auf andere Kunden übertragbar, da der Verkauf von ELLONA-Instrumenten und die dazugehörige Installation jeweils individuelle Besonderheiten aufweisen.

3. Lieferung
Der Begriff „Lieferung“ bezeichnet die physische Übergabe der Produkte an den Kunden oder seinen Beauftragten oder die Erbringung der Dienstleistung. Lieferzeiten sind unverbindlich. Verzögerungen berechtigen nicht zur Stornierung der Bestellung, zu Entschädigungsforderungen oder zur Anwendung von Verzugsstrafen.
Standardmäßig erfolgt die Lieferung „Ex Works“. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann die Lieferung an eine auf der Bestellung angegebene Adresse erfolgen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält sich ELLONA das Recht vor, Teillieferungen mit entsprechender Teilrechnung durchzuführen.
Bei Lieferung an einen vom Kunden angegebenen Ort sorgt ELLONA für den Transport der Waren bis zum Zielort nach eigenem Ermessen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einen Transportmodus und -dienstleister gewählt hat.

4. Gefahren- und Eigentumsübergang
Das Risiko geht bei Übergabe der Waren an den Kunden ab ELLONA oder an den Spediteur auf den Käufer über.
Das Eigentum an den von ELLONA gelieferten Instrumenten und sonstigem Material geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
Der Kunde hat den Zustand der Produkte bei Lieferung zu prüfen und etwaige Schäden auf dem Lieferschein des Spediteurs genau zu vermerken. Diese Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen per Einschreiben an den Spediteur und innerhalb von 8 Tagen schriftlich an ELLONA gemeldet werden. Ohne Einhaltung dieser Formalitäten übernimmt ELLONA keine Haftung. Beschädigtes Material ist für eine eventuelle Begutachtung aufzubewahren.

5. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme der von ELLONA gelieferten Instrumente umfasst die Installation des Geräts und die erforderliche Basisschulung.
Ergänzende Arbeiten können bis zu einem Arbeitstag ohne vorherige Zustimmung durchgeführt und in Rechnung gestellt werden. Längere Arbeiten erfordern eine gesonderte Vereinbarung.
Die Inbetriebnahme umfasst nicht Zubehör, das separat verkauft wird. Eine Inbetriebnahme von Zubehör auf Kundenwunsch wird nach Zeitaufwand zum aktuellen Stundensatz berechnet.

6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden bei Lieferung oder nach Erbringung der Dienstleistung ausgestellt. Zahlungen erfolgen an: ELLONA, 3 Avenue Didier Daurat, 31000 Toulouse – Frankreich.

  • Geräte: 30 % Anzahlung bei Bestellung, Restzahlung nach Rechnung, per Scheck oder Überweisung.

  • Verbrauchsmaterial, Zubehör, Wartungsverträge: Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum per Scheck oder Überweisung.

  • Dienstleistungen: Zahlung bei Rechnungserhalt per Scheck oder Überweisung.

  • Machbarkeitsstudien: 50 % Anzahlung bei Bestellung, Restzahlung bei Lieferung des Berichts.
    Verzugszinsen werden gemäß Art. L441-6 des französischen Handelsgesetzbuches mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzinssatz von 1,5-fachem Basiszinssatz berechnet.

7. Zahlungsverzug / Eigentumsvorbehalt
ELLONA behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Bei Zahlungsverzug kann ELLONA die Lieferung oder Ausführung laufender Bestellungen aussetzen oder diese stornieren. Bereits gezahlte Anzahlungen verbleiben als Entschädigung bei ELLONA.

8. Rücksendung von Produkten
Vor jeder Rücksendung ist die schriftliche Zustimmung von ELLONA einzuholen.

  • Produkte unter Garantie: Transport- und Reparaturkosten trägt ELLONA bei normaler Nutzung.

  • Produkte ohne Garantie: Transport- und Reparaturkosten trägt der Kunde.

9. Garantie
ELLONA-Geräte haben eine 12-monatige Garantie ab Lieferdatum. Die Garantie umfasst bestimmte Teile wie Sensoren und Massendurchflussmesser. Defekte Teile werden kostenlos ersetzt, einschließlich Arbeitsaufwand.
Ausgeschlossen sind Sensoren, Massendurchflussmesser und Verbrauchsmaterial.
Die Garantie gilt nicht für Schäden durch Kundenmaterial, falsche Nutzung, unsachgemäße Wartung, Lagerung oder Montage, Modifikationen, normale Abnutzung, höhere Gewalt oder Unfall.

10. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt umfasst alle unvorhersehbaren Ereignisse außerhalb der Kontrolle von ELLONA, die die Erfüllung der Lieferpflicht erschweren, z. B. staatliche Maßnahmen, Transportstörungen oder interne Betriebsprobleme.
Die Ausführung der Bestellung wird für sechs Monate ab Mitteilung an den Kunden ausgesetzt. Danach kann jede Partei die betreffende Bestellung kündigen.

11. Nutzungsrechte
Studien, Pläne, Zeichnungen und Dokumente bleiben Eigentum von ELLONA und vertraulich. Der Kunde darf sie nicht außerhalb des Vertrags verwenden oder an Dritte weitergeben.
Softwareprodukte werden nur als Lizenz übergeben, kein Eigentumsübergang.

12. Geistiges Eigentum
A) Bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten durch ELLONA-Produkte übernimmt ELLONA die Verteidigung und etwaige Gerichtskosten, vorausgesetzt, der Kunde erfüllt folgende Pflichten:

  1. ELLONA schriftlich informieren, sobald Kenntnis der Ansprüche besteht.

  2. ELLONA die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen überlassen und unterstützen.

  3. ELLONA kann wählen, ob das Produkt weiter genutzt, ersetzt, modifiziert oder zurückgenommen wird.

B) Keine Haftung von ELLONA bei Kombination mit Nicht-ELLONA-Produkten, unsachgemäßer Nutzung, Nutzung von Fremdzubehör oder nach Kundenangaben hergestellten Produkten.

13. Nutzung der von ELLONA gelieferten Daten
ELLONA-Geräte liefern Umweltdaten. Der Kunde gewährt ELLONA uneingeschränkten Zugriff auf diese Daten zur Analyse, Zusammenführung und Verbesserung von Algorithmen. Rohdaten werden sechs Monate nach Ablauf der Lizenz aufbewahrt. ELLONA-Algorithmen bleiben Eigentum von ELLONA.

14. Auflösende Bedingung
Der Verkauf kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ELLONA widerrufen werden. Bei Nichterfüllung kann ELLONA die Auflösung der Bestellung per Einschreiben erklären.

15. Anwendbares Recht
Diese AGB und alle daraus resultierenden Handlungen unterliegen französischem Recht. Gerichtsstand: Handelsgericht Toulouse oder TGI Paris bei geistigem Eigentum.

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